Wichtige Fragen rund um’s Bergen und Abschleppen

Wann darf abgeschleppt werden?

Als Grundstücksbesitzer, auf dessen privatem Grund ein Fahrzeug ohne Ihre Erlaubnis abgestellt wurde, dürfen Sie sofort einen Abschleppdienst anfordern und das betreffende Fahrzeug entfernen lassen (Urteil des Bundesgerichtshofes – V ZR 144/08 von 2009). Befindet sich das Fahrzeug nicht auf Ihrem Privatgelände, dürfen Sie keinen Abschleppdienst mit dem Abtransport beauftragen, sondern müssen sich an die zuständige Straßenmeisterei oder direkt an die Polizei wenden. Diese werden dann weitere Schritte veranlassen.

Behindert oder gefährdet Ihr Fahrzeug andere Personen oder Objekte, darf direkt abgeschleppt werden. Dies ist der Fall, wenn Sie zum Beispiel vor einer Feuerwehrzufahrt oder im absoluten Halteverbot stehen. Überschreiten Sie auf einem Parkplatz die zulässige Parkzeit um mehr als 30 Minuten, darf ebenfalls abgeschleppt werden. Das gilt auch bei einem befristeten Halteverbot: Etwa dann, wenn Ihr Wagen sich in einem Bereich befindet, der für einen amtlich angemeldeten Umzug freigehalten werden soll.

Grundsätzlich wird unterschieden, ob Sie auf einem Privatgrundstück oder auf einer öffentlichen Straße beziehungsweise einem öffentlichen Parkplatz zugeparkt wurden. Handelt es sich um eine öffentliche Parkmöglichkeit, können Sie die Polizei rufen, die wiederum den Abschleppdienst verständigt. Parkt allerdings jemand Ihr Auto auf einem Privatgrundstück zu, können Sie eigenständig den Abschleppdienst verständigen. Hier sind die anfallenden Kosten vorerst von Ihnen zu übernehmen, bis geklärt ist, wer die Schuld trägt. Machen Sie von dem Vorfall also Fotos und dokumentieren Sie die Lage, um Beweise für die Schuld des Falschparkers vorlegen zu können.

Kosten für den Abschleppdienst

Steht ein fremdes Auto widerrechtlich auf Ihrem Grundstück, so müssen Sie die Kosten für den Abschleppdienst vorerst übernehmen. Die Kosten können Sie jedoch vom betreffenden Falschparker einfordern, da dieser für die entstandenen Kosten verantwortlich ist. Falls bei einem Unfall eines oder mehrer Fahrzeuge abgeschleppt werden müssen, übernimmt die Haftpflichtversicherung auch die Abschleppkosten.

Die Kosten für eine Leerfahrt des Abschleppdienstes sind je nach Stadt und Bundesland unterschiedlich. Generell wird davon ausgegangen, dass Sie als Verursacher dieser Fahrt die entstandenen Kosten tragen müssen, selbst wenn im Endeffekt kein Pkw abgeschleppt wird. Diese Kosten werden mit etwa 50 bis 60 Prozent der kompletten Abschleppgebühr berechnet, die sich im Durchschnitt etwa auf 60 bis 130 Euro belaufen kann.

Wird Ihr Auto nach 20:00 Uhr abgeschleppt, dann zahlen Sie in der Regel auch einen Nachtzuschlag. Generell hängt dies von der Gebührensatzung des entsprechenden Abschleppunternehmens ab. Die meisten Unternehmen erheben zwischen 16.30 Uhr und 20.00 Uhr eine Mehraufwandsentschädigung von 25 Prozent und nachts sogar einen Aufschlag von bis zu 50 Prozent der ursprünglichen Abschleppgebühren. Manche Unternehmen arbeiten auch mit einer pauschalen Zusatzzahlung bei Nachtfahrten, die im Durchschnitt etwa 40 Euro beträgt.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abholen, werden auch die Abschleppkosten fällig. Falls Sie nicht zahlen möchten oder können, macht das Abschleppunternehmen von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch. Es ist im Normalfall nicht möglich, das Fahrzeug abzuholen und die Forderungen zu einem späteren Zeitpunkt zu begleichen. Die Abschleppkosten setzen sich aus den Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Fahrzeugentfernung und die Lagerung zusammen. Pro Tag, an dem das Auto beim Abschleppdienst geparkt ist, erhöht sich die zu zahlende Summe.

Abschleppen von LKW’s und Motorrädern

Krafträdern dürfen nicht wie PKW’s mit einer Schleppstange oder einem Seil abgeschleppt werden (StVO § 15a). Als Krafträder zählen Motorräder, Roller und Fahrräder mit Hilfsmotor.

Diese Fahrzeuge müssen zum Abtransport in oder auf einem Bergungsfahrzeug befestigt werden. Das gilt im gleichen Rahmen für Wohnanhänger, die meist ebenfalls nur über zwei Räder verfügen. Für den Abtransport schwerer Fahrzeuge wie etwa Bussen werden je nach Größe und Gewicht spezielle Schwerlastenschlepper benötigt. Diese zeichnen sich durch eine erhöhte Hubkraft, Befestigungsverstärkungen und besonders geschulte Fahrer aus.

Gerade beim Abschleppen von LKW’S sind einige spezielle DInge zu beachten: Um einen LKW abzuschleppen, braucht es ein Fahrzeug, das sowohl die geeignete Kraft als auch die gesetzlich erlaubte Anhängelast aufweisen kann. Aus diesem Grund wird für die Entfernung der Zugmaschine des LKWs ein spezielles LKW-Abschleppfahrzeug eingesetzt. Der LKW-Anhänger wird dann separat abtransportiert. Zudem ist beim Abschleppen eines Lkw zu beachten, dass die Kardanwelle vorab demontiert wird, um Folgeschäden an Motor und Getriebe zu vermeiden.

Sonstige Fragen

Hat ein Abschleppdienst das Recht, Ihr Fahrzeug abzutransportieren, darf er dieses zur Durchführung des Vorgangs auch öffnen, wenn es notwendig ist. Dies ist zum Beispiel zulässig, um die Handbremse zu lösen. Ist der Abtransport allerdings ohne ein Öffnen möglich und ohne größeren Mehraufwand vertretbar, ist eine Öffnung Ihres Autos rechtlich umstritten und im Grunde unzulässig.

Falschparker, beispielsweise auf Privatparkplätzen, können durch eine anwaltliche Abmahnung in die Schranken gewiesen werden. Ebenso können Sie als Besitzer des Parkplatzes auch die Polizei benachrichtigen oder direkt den Abschleppdienst einschalten. Die anwaltliche Abmahnung stellt im Falle eines Privatparkplatzes jedoch die meist unkomplizierteste und effektivste Lösung dar, denn grundsätzlich ist die Verkehrspolizei nicht für private Parkplätze zuständig. Im Falle einer Abmahnung ist der Fahrzeugbesitzer verpflichtet, den Parkplatz unverzüglich zu räumen und nicht wieder zu verwenden. Bei Nichteinhaltung können Geldstrafen die Folge sein.

Bleibt ein Fahrzeug auf der Autobahn liegen, darf es nur bis zur nächstmöglichen Ausfahrt abgeschleppt werden. Ein weitergehendes Schleppen als Transport ist nicht zulässig. Der weitere Transport über die Autobahn ist nur dann erlaubt, wenn Ihr Wagen auf einen Anhänger des Abschleppdienstes geladen wird und Ihre Reifen nicht mehr den Boden berühren. Des Weiteren ist lediglich der Transport bis zur nächstgelegenen Werkstatt zulässig.

Ein Pannenservice ist grundsätzlich jederzeit im Einsatz und kommt zum Ort des Geschehens, sobald Sie diesen kontaktiert haben. Pannenservices können Sie telefonisch oder teilweise per App verständigen. Steht Ihnen in dem Moment kein Telefon zur Verfügung, können Sie an Autobahnen den Pannendienst auch über Notrufsäulen rufen. Verfügen Sie über eine spezielle Pannenversicherung, so können Sie, statt einer allgemeinen Nummer, direkt die dort vermerkte Notfallnummer verständigen und einen vergünstigten Pannenservice erhalten.


Diese Angaben sind ohne Gewähr und können im Einzelfall auch unterschiedlich ausgelegt werden bzw. durch fortlaufende Rechtssprechung hinfällig sein.